11.01.22

Stornierung / Rücktritt / Reiseabbruch

Was passiert, wenn Sie unerwartet eine verbindliche Buchung stornieren müssen? Manchmal kann es vorkommen, dass eine bereits gebuchte und bestätigte Reise aus persönlichen Gründen abgesagt werden muss. Damit Ihnen und dem Vermieter keine unerwarteten unnötigen Kosten entstehen, sind solche Fälle konkret in unsren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

Stornierung einer gebuchten und bestätigten Reise.

Die aktuell gültigen AGB finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.amrum-appartements.de/agb

Sollten Sie Ihre Buchung stornieren müssen, gelten immer die Geschäftsbedingungen mit Gültigkeit am Buchungsdatum. Ihre AGB finden Sie als Anlage (PDF) an Ihrer Reservierungsbestätigung.

Als verbindlich bestätigt gilt Ihre Buchung nach Eingang Ihrer Anzahlung auf unserem Konto.

Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung möchten wir Ihnen den Ablauf Ihrer Stornierung so einfach wie erklären:

Zahlung des offenen Betrages innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung.

Hier finden Sie Infos und Anleitungen zu den Themen:

 

Stornierungs- / Rücktrittsbedingungen bei Buchungen über das Amrum Appartement Centrum

Es gelten die Bedingungen für einen Rücktritt vom Mietvertrag aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Gültigkeit zum Tag der Reservierungsbestätigung. 

Die aktuell gültigen AGB finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.amrum-appartements.de/agb

Sollten Sie Ihre Buchung stornieren müssen, gelten immer die Geschäftsbedingungen mit Gültigkeit am Buchungsdatum. Ihre AGB finden Sie als Anlage (PDF) an Ihrer Reservierungsbestätigung.

Abgrenzung Stornierung / Reiseabbruch

Eine Stornierung / Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter (siehe: AGB) ist nur vor der Anreise möglich. 

Ein Abbruch des Aufenthaltes bzw. eine frühere Abreise des Mieters verpflichtet den Vermieter nicht zur Erstattung von Leistungen oder Teilleistungen aus dem Mietvertrag. Der Vermieter ist bei Abbruch durch den Gast nicht zur Weitervermietung an Dritte verpflichtet.

Ablauf einer Stornierung / Rücktritt vom Mietvertrag bei Direktbuchung

Sie haben die Buchung direkt über das Amrum Appartement Centrum veranlasst, dann geht es so für Sie weiter:

  1. Bitte teilen Sie uns Ihren Stornierungswunsch möglichst frühzeitig schriftlich, per Mail (info@amrum-appartements.de) oder per Fax (04682 9680516) mit. Mündliche oder fernmündliche Stornierungen haben keine Gültigkeit. 
     
  2. Nach Eingang der schriftlichen Stornierung bestätigen wir im Namen und für Rechnung des Vermieters den Eingang Ihrer Stornierung und die Freigabe des Objektes zur Weitervermietung / Wiederbelegung.
     
  3. Eine Weitervermietung / Wiederbelegung gilt als erfolgreich wenn ein Nachmieter mit seiner Anzahlung die neue Buchung bestätigt hat.
     
  4. Gelingt die Weitervermietung / Wiederbelegung ganz oder teilweise wird dies dem Mieter angerechnet. 
     
  5. Die Abrechnung der Stornierung erfolgt regulär stets erst nach dem ursprünglich Abreisedatum des gebuchten Reisezeitraums. Diese Abrechnung dient auch zur Vorlage bei Ihrer Reiserücktrittskostenversicherung.
     
  6. Auf individuelle Nachfrage des Mieters, und nur bei bereits erfolgter Wiedervermietung des kompletten Zeitraumes, kann eine Abrechnung ggf. auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.
     
  7. Die Abrechnung wird tagesgenau erstellt, wiederbelegte Zeitraüme werden angerechnet, ersparte Aufwendungen erstattet.
     
  8. Bereits eingegangenen Zahlungen werden mit den ggf. entstandenen Forderungen des Vermieters verrechnet. Die Bearbeitungspauschale laut AGB wird in Abzug gebracht.
     
  9. Im Fall eines Guthabens erfolgt die Gutschrift innerhalb von 7 Tagen nach Abrechnung auf das Konto des Zahlungseinganges.
     
  10. Im Falle eines offenen Restbetrages ist dieser innerhalb von 7 Tagen nach Abrechnung zur Zahlung fällig.

Ablauf einer Stornierung / Rücktritt vom Mietvertrag bei Buchung über ein externes Buchungs-Portal

Sie haben die Buchung über ein externes Buchungs-Portal (z.B. booking.com, holidu.de, hometogo.com, fewo-direkt.de o.ä.) vorgenommen? Dann müssen Sie wie folgt vorgehen:

  1. Sie müssen Ihre Buchung immer zunächst bei dem Portal stornieren, über welches Sie die Reservierung vorgenommen haben. 
     
  2. Erst wenn Sie Ihre Buchung bei diesem Portal storniert haben, können wir die Stornierung annehmen
     
  3. Nach Eingang der Stornierungsanfrage durch das Portal bestätigen wir im Namen und für Rechnung des Vermieters den Eingang Ihrer Stornierung und die Freigabe des Objektes zur Weitervermietung / Wiederbelegung.
     
  4. Eine Weitervermietung / Wiederbelegung gilt als erfolgreich wenn ein Nachmieter mit seiner Anzahlung die neue Buchung bestätigt hat.
     
  5. Gelingt die Weitervermietung / Wiederbelegung ganz oder teilweise wird dies dem Mieter angerechnet. 
     
  6. Die Abrechnung der Stornierung erfolgt regulär stets erst nach dem ursprünglich Abreisedatum des gebuchten Reisezeitraums. Diese Abrechnung dient auch zur Vorlage bei Ihrer Reiserücktrittskostenversicherung.
     
  7. Auf individuelle Nachfrage des Mieters, und nur bei bereits erfolgter Wiedervermietung des kompletten Zeitraumes, kann eine Abrechnung ggf. auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.
     
  8. Die Abrechnung wird tagesgenau erstellt, wiederbelegte Zeiträume werden angerechnet, ersparte Aufwendungen erstattet.
     
  9. Bereits eingegangenen Zahlungen werden mit den ggf. entstandenen Forderungen des Vermieters verrechnet. Die Bearbeitungspauschale laut AGB wird in Abzug gebracht.
     
  10. Im Fall eines Guthabens erfolgt die Gutschrift innerhalb von 7 Tagen nach Abrechnung auf das Konto des Zahlungseinganges.
     
  11. Im Falle eines offenen Restbetrages ist dieser innerhalb von 7 Tagen nach Abrechnung zur Zahlung fällig.

Stornierung annulieren / rückgängig machen

Wenn Sie den stornierten Zeitraum doch wieder selbst nutzen können, ist dies selbstverständlich jederzeit und kostenlos möglich. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir Ihnen die Annulierung der Stornierung bestätigen können.

Vorzeitiger Abbruch Ihrer Reise nach Ihrer Anreise

  1. Sollten Sie nach Anreise und Bezug der Unterkunft aus persönlichen oder beruflichen Gründen Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen müssen, ist dies jederzeit möglich.
  2. Bitte informieren Sie uns nach Möglichkeit frühzeitig über Ihre frühere Abreise
  3. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie alle Schlüssel der Unterkunft jederzeit in die Schlüssel-Briefkästen an unserem Büro, Inselstraße 18, 25946 Wittdün einwerfen.
  4. Eine Erstattung oder Ermäßigung des Reisepreises um den nicht genutzten Teil der Buchung ist bei Abbruch nicht möglich. 
  5. Sofern Sie uns Ihre Kurkarten bei Ihrer vorzeitigen Abreise aushändigen, können wir die ersparte Kurtaxe ggf. erstatten.

Grundlagen zum Thema Stornierung von gebuchten Ferienunterkünften

Abgrenzung Beherbergungsvertrag / Reservierung

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht.

Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

Der Vermieter ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Viele Beherbergungsbetriebe verwenden pauschale Stornogebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stornobedingungen regeln die Höhe der Stornogebühren in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt. Dabei handelt es sich um eine freiwillige - für den Gast in der Regel günstigere - Regelung, zu der der Vermieter jedoch nicht verpflichtet ist und die von den Parteien ausdrücklich vereinbart werden muss.

Nicht nur der Gast hat dem Vermieter gegenüber Verpflichtungen aus den geschlossenen Beherbergungs-/ Gastaufnahmevertrag. Der Vermieter ist dem Gast zur vereinbarungsgemäßen Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung hat der Vermieter in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast Schadensersatz zu leisten. Muss dieser in einem solchen Fall z.B. ein anderes, teureres Zimmer beziehen, so kann der Gast den Differenzbetrag als Schaden geltend machen.

Abgrenzung zur unverbindlichen Reservierung

Eine schriftliche Buchungsbestätigung, die aufgrund einer Zimmeranfrage durch ein Hotel ausgestellt wird, ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Es liegt keine unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag zustandegekommen. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Parteien über den Zimmerpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18.05.2005, Az: 2-01 S 53/04 hervor.

(Quellennachweis: Deutscher Tourismusverband e.V. : https://www.deutschertourismusverband.de/recht/reservierung-buchung.html)