Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Ferienunterkünften
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für die Vermittlung und Vermietung von Ferienunterkünften
Stand: Januar 2026
0. Anbieter, Begriffe, Rollen
(1) Agentur (Vermittler/Vertreter):
Amrum Appartement Centrum, Holger Witt, Inselstraße 18, 25946 Wittdün auf Amrum, Tel.: +49 4682 9680515, E-Mail: info@amrum-appartements.de – nachfolgend „Agentur“.
(2) Vermieterin/Eigentümerin (Vermietpartei):
Die jeweilige Vermieterin bzw. Eigentümerin der gebuchten Ferienunterkunft – nachfolgend einheitlich „Vermietpartei“.
(3) Mietpartei / Hauptmietperson:
Die in der Buchungsbestätigung als Hauptmieterin/Hauptmieter benannte Person (nachfolgend „Hauptmietperson“) sowie die mitreisenden Gäste – zusammen nachfolgend einheitlich „Mietpartei“. Die Hauptmietperson ist Vertragspartnerin/Vertragspartner der Vermietpartei, zentrale Ansprechperson und stellt sicher, dass die mitreisenden Gäste die Pflichten aus dem Mietvertrag und diesen AGB einhalten.
(4) Vertragsverhältnisse / Vollmacht / Inkasso:
a) Die Agentur vermittelt Ferienunterkünfte im Namen und mit Vollmacht der Vermietpartei. Der Miet-/Beherbergungsvertrag über die Unterkunft kommt ausschließlich zwischen Mietpartei und Vermietpartei zustande.
b) Die Agentur ist von der Vermietpartei bevollmächtigt, Buchungen anzunehmen, Buchungsbestätigungen zu versenden, Rechnungen im Namen der Vermietpartei zu stellen sowie Zahlungen entgegenzunehmen und Erstattungen auszuzahlen (Inkasso).
c) Zahlungen der Mietpartei an die Agentur erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber der Vermietpartei.
(5) Geltungsbereich: Diese AGB regeln
a) die Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen der Agentur (inkl. Inkasso) sowie
b) die von der Vermietpartei gestellten Mietbedingungen, die Bestandteil des Mietvertrags zwischen Mietpartei und Vermietpartei werden.
(6) Reiserechtliche Einordnung (Pauschalreiserecht):
Die Agentur vermittelt ausschließlich Beherbergungsleistungen (Ferienunterkünfte). Die Agentur bietet keine Pauschalreisen an und ist nicht Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Vertragspartnerin der Beherbergungsleistung ist ausschließlich die Vermietpartei.
1. Abschluss des Mietvertrages / Buchungsprozess
(1) Buchungswege: Buchungen können über Buchungsportale oder direkt über die Agentur (z.B. per E-Mail, telefonisch, persönlich) erfolgen.
(2) Angebot und Annahme:
Mit der Buchung gibt die Mietpartei ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung (Annahme) zustande. Die Buchungsbestätigung wird je nach Kommunikationsmöglichkeit per E-Mail oder in Textform übermittelt; auf Wunsch auch postalisch.
(3) Doppelbuchungen / Online-Buchungen:
Die Verfügbarkeiten werden regelmäßig aktualisiert. Um Doppelbuchungen zu vermeiden, ist jede Online-/Portalbuchung erst mit Buchungsbestätigung wirksam.
(4) Reservierungen / Optionen:
Vorhergehende Reservierungen, freibleibende Angebote und Optionen werden nur innerhalb der jeweils vereinbarten Frist verbindlich, wenn die Mietpartei innerhalb der Reservierungszeit die Buchung in Textform (z.B. per E-Mail) oder telefonisch bestätigt. Ohne Rückmeldung wird die Unterkunft nach Fristablauf wieder freigegeben.
(5) Mindestaufenthalt:
In der Regel beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 7 Übernachtungen; maßgeblich ist die jeweilige Objektbeschreibung. Abweichungen (z.B. 3 Übernachtungen) sind je nach Objekt/Zeitraum möglich.
(6) Buchungsgebühr:
Für jede Buchung wird eine obligatorische Buchungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR berechnet. Die Buchungsgebühr ist Vergütung für die Vermittlungs-/Abwicklungsleistungen der Agentur (u.a. Buchungsbearbeitung, Kommunikation, Inkasso/Abrechnung, Schlüsselorganisation) und verbleibt auch im Fall einer Stornierung, Absage oder eines behördlichen Beherbergungsverbotes bei der Agentur.
2. Mietvertragsbedingungen / Nutzung der Unterkunft
(1) Bindung an Mietzeit:
Der Abschluss des Mietvertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Vertragserfüllung. Die vereinbarte Mietzeit ist bindend; eine spätere Anreise oder frühere Abreise führt grundsätzlich nicht zu einer Erstattung. Unberührt bleiben gesetzliche Rechte der Mietpartei, insbesondere bei Mängeln oder Leistungsstörungen.
(2) Nichtverfügbarkeit / Kündigung durch die Vermietpartei:
Kann die Vermietpartei die Unterkunft aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. unvorhersehbare Unbewohnbarkeit), nicht bereitstellen, wird die Mietpartei unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen auf den Mietpreis werden durch die Agentur als Inkassostelle erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf ein Ersatzobjekt besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wird. Die Buchungsgebühr nach Ziffer 1(6) bleibt unberührt.
(3) Bereitstellungspflicht:
Die Vermietpartei ist verpflichtet, das reservierte Feriendomizil zur Verfügung zu stellen. Andernfalls können der Mietpartei nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ansprüche zustehen.
(4) Kein Rücktritt wegen Nichtgefallens:
Weicht die Unterkunft nicht von der Beschreibung ab, begründet allein ein „Nichtgefallen“ keinen Anspruch auf ein Alternativ-Objekt oder kostenfreien Rücktritt.
(5) Ausstattung / Zusatzleistungen:
Die Unterkunft ist wie in der Objektbeschreibung dargestellt möbliert und ausgestattet. Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten oder Hochstühle werden nicht automatisch gestellt, sofern dies nicht ausdrücklich in der Objektbeschreibung genannt ist. Optional hinzubuchbare Leistungen können entgeltpflichtig vereinbart werden.
(6) Belegung / Personenanzahl:
Die Unterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Dies betrifft auch Babys und Kleinkinder.
(7) Haustiere / Rauchen:
a) Haustiere dürfen nur in dafür freigegebenen Objekten und nur nach entsprechender Bestätigung aufgenommen werden.
b) Alle Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte (dies gilt auch für E-Zigaretten). Bei Verstößen können die Vermietpartei bzw. die Agentur im Namen der Vermietpartei die tatsächlich erforderlichen Kosten für zusätzliche Reinigung/Grundreinigung sowie ggf. weitergehende Schäden geltend machen. Der Mietpartei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Maßgeblich sind die jeweils üblichen bzw. vorab mitgeteilten Reinigungs- und Handwerkerstundensätze; ein Nachweis wird auf Verlangen erbracht.
(8) PKW-Stellplatz:
Sofern ein Stellplatz zur Unterkunft gehört, ist ausschließlich der dafür vorgesehene Stellplatz zu nutzen. Bitte prüfen Sie vor Buchung, ob Ihr Fahrzeug ggf. die Voraussetzungen einer Tiefgarage/Hubstellplatzes erfüllt (z.B. Einfahrtshöhe, Fahrzeughöhe/-breite). Ein alternativer Stellplatz kann aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht garantiert werden.
(9) Laden von Elektrofahrzeugen:
Das Laden von Elektrofahrzeugen (einschließlich Plug-in-Hybriden) über die Stromversorgung der Unterkunft – insbesondere über Haushaltssteckdosen, Verlängerungskabel oder sonstige nicht dafür vorgesehene Anschlüsse – ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich eine hierfür vorgesehene Ladeeinrichtung (z.B. Wallbox) am Objekt bereitgestellt und die Nutzung zuvor in Textform freigegeben wurde. Verstöße können die Geltendmachung tatsächlich entstandener Mehrkosten (einschließlich Strommehrverbrauch) sowie Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften nach sich ziehen.
(10) Internet/WLAN:
a) Sofern ein Internetzugang bereitgestellt wird, erfolgt dies als kostenlose Mitnutzungsmöglichkeit des Anschlusses der Vermietpartei. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Stabilität oder Mindestgeschwindigkeit besteht nicht; Internet/WLAN ist grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Hauptleistung.
b) Die Mietpartei verpflichtet sich, bei Nutzung des Internetzugangs geltendes Recht einzuhalten und insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen/zu verbreiten, keine Urheberrechte zu verletzen (insbesondere kein Filesharing), Jugendschutzvorschriften zu beachten und keine Spam-/Massen-Nachrichten zu versenden.
c) Die Mietpartei stellt die Vermietpartei von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch die Mietpartei beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Erkennt die Mietpartei eine Rechtsverletzung oder drohende Rechtsverletzung, informiert sie die Vermietpartei bzw. die Agentur unverzüglich. Die Vermietpartei bzw. die Agentur wird die Mietpartei bei einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren und ihr – soweit rechtlich zulässig – Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(11) Sorgfaltspflichten / Schäden / Mängelanzeige:
a) Die Mietpartei hat Unterkunft und Inventar pfleglich zu behandeln. Für verursachte Schäden haftet die Mietpartei nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Stellt die Mietpartei bei Anreise Mängel oder Schäden fest (auch Reinigungsmängel), hat sie diese unverzüglich der Agentur anzuzeigen, damit Abhilfe im Rahmen des Möglichen erfolgen kann. Gesetzliche Rechte der Mietpartei bleiben unberührt.
c) Die Mietpartei verpflichtet sich, die Unterkunft bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen: besenrein, Mülleimer geleert, kein verschmutztes Geschirr, Geschirrspüler ausgeräumt; Heizung auf Frostschutz; Kamin/Kaminofen: gereinigte Feuerstelle (letzte Nutzung idealerweise spätestens einen Tag vor Abreise). Fenster geschlossen, Eingangstür verschlossen.
d) Fallen nach Abreise außergewöhnliche Verschmutzungen oder Schäden auf, können die tatsächlich erforderlichen Kosten für zusätzliche Reinigung bzw. Schadenbeseitigung geltend gemacht werden; der Mietpartei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Maßgeblich sind die jeweils üblichen bzw. vorab mitgeteilten Reinigungs- und Handwerkerstundensätze; ein Nachweis wird auf Verlangen erbracht.
(12) Hausrecht / Kündigung aus wichtigem Grund (während des Aufenthalts):
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen der Mietpartei oder mitreisender Gäste gegen vertragliche Pflichten (z.B. Überbelegung, erhebliche Störung des Hausfriedens, wiederholte Ruhestörungen, Verstoß gegen Rauchverbot, unzulässige Haustierhaltung, unzulässiges Laden von Elektrofahrzeugen) kann die Vermietpartei – vertreten durch die Agentur – nach vorheriger Abmahnung und angemessener Frist zur Abhilfe sofern dies im Einzelfall zumutbar ist den Mietvertrag außerordentlich kündigen und die Räumung der Unterkunft verlangen. Eine Abmahnung/Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(13) Schlüsselverlust / Schließanlage:
Bei Verlust, Beschädigung oder nicht fristgerechter Rückgabe von Schlüsseln/Cards/Transpondern haftet die Mietpartei für die tatsächlich erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung und/oder Sicherung (insbesondere Anfahrt, Austausch von Schlüsseln, Zylindern oder – sofern sicherheitsbedingt erforderlich – Teilen der Schließanlage). Ein Nachweis wird auf Verlangen erbracht.
(14) Mindestalter / Identitätsprüfung:
Die Hauptmietperson muss volljährig sein. Die Vermietpartei bzw. die Agentur ist berechtigt, bei Anreise oder vor Schlüsselübergabe eine geeignete Identitätsprüfung (z.B. Vorlage eines Ausweisdokuments) vorzunehmen.
(15) Anreisehindernisse / höhere Gewalt:
Die An- und Abreise liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Mietpartei. Können An- oder Abreise aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Vermietpartei/Agentur (z.B. witterungsbedingte Einschränkungen, Fähr-/Flug-/Bahn-Ausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen) nicht oder nur verspätet erfolgen, begründet dies – soweit die Unterkunft vertragsgemäß bereitsteht – grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche gegen die Vermietpartei oder die Agentur. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Bezahlung / Fälligkeit / Zahlungsarten (Inkasso)
(1) Fälligkeit:
a) Liegen zwischen Vertragsschluss und Anreise mindestens 21 Tage, ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig; der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen.
b) Liegt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise weniger als 21 Tage, ist der Gesamtbetrag bis 8 Tage vor Anreise zu zahlen.
c) Liegen zwischen Vertragsschluss und Anreise weniger als 8 Tage, ist der Gesamtbetrag spätestens am Anreisetag vor Schlüsselübergabe zu zahlen (bar oder per EC-Karte), sofern keine andere Zahlungsart ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Inkasso / schuldbefreiende Wirkung:
Sämtliche Zahlungen der Mietpartei erfolgen an die Agentur als Inkassobevollmächtigte und wirken schuldbefreiend gegenüber der Vermietpartei. Erstattungen werden – soweit geschuldet – durch die Agentur als Inkassostelle ausgezahlt.
(3) Nicht fristgerechte Zahlung / Rücktritt bzw. außerordentliche Kündigung:
Wird die fällige Anzahlung oder der fällige Restbetrag nicht termingerecht geleistet, kann die Vermietpartei – vertreten durch die Agentur – nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist (z.B. 3 Werktage) vom Mietvertrag zurücktreten und/oder den Mietvertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen nach Ziffer 4(3) entsprechend. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Schlüsselübergabe:
Die Schlüsselübergabe bzw. Freischaltung (Code) setzt grundsätzlich voraus, dass die fälligen Beträge vollständig bezahlt sind.
4. Rücktritt / Stornierung durch die Mietpartei
(1) Die Mietpartei kann vor Anreise jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist eine Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Agentur.
(2) Freiwilliges, kostenfreies Rücktrittsrecht vor Anzahlung (Kulanzregelung):
Sofern der Anreisetag später als 21 Tage nach dem Buchungstag liegt, räumt die Vermietpartei der Mietpartei freiwillig ein kostenfreies Rücktritts-/Stornierungsrecht ein. Der Rücktritt ist in diesem Fall kostenfrei hinsichtlich des Mietpreises, wenn die Rücktrittserklärung in Textform
a) bis zum Eingang der Anzahlung bei der Agentur erfolgt,
spätestens jedoch
b) bis 7 Tage nach dem Buchungstag.
Buchungstag ist der Tag des Zugangs der Buchungsbestätigung bei der Mietpartei. Eingang der Anzahlung ist der Geldeingang auf dem Konto der Agentur (bei Kartenzahlungen: die Zahlungsautorisierung/Bestätigung des Zahlungsdienstleisters).
Die Buchungsgebühr nach Ziffer 1(6) bleibt von dieser Kulanzregelung unberührt und verbleibt bei der Agentur.
(3) Stornierungsbedingungen:
- Bis zum 60. Tag vor der Anreise ist die Stornierung für die Mietpartei kostenfrei (Mietpreis).
- Ab dem 60. Tag vor der Anreise werden 100% des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
- Bei Reiseabbruch während des Aufenthalts werden 100% des Vertragspreises fällig.
(4) Nachweisvorbehalt:
Der Mietpartei bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermietpartei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(5) Anrechnung Weitervermietung:
Gelingt eine anderweitige Vermietung zu gleichen Konditionen, wird ein hierdurch erzielter Mietzins abzüglich etwaiger Mehrkosten auf die Stornokosten zugunsten der Mietpartei angerechnet.
(6) Versicherungshinweis:
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung empfohlen.
(7) Buchungsgebühr:
Die Buchungsgebühr gemäß Ziffer 1(6) verbleibt unabhängig vom Rücktritt bei der Agentur.
5. Widerrufsrecht
(1) Kein Widerrufsrecht bei Beherbergungsleistungen:
Ein Widerrufsrecht besteht – soweit gesetzlich zulässig – nicht bei Verträgen zur Erbringung von Beherbergungsleistungen (Unterkunft in Ferienwohnungen/Ferienhäusern), wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(2) Hinweis:
Diese Regelung lässt etwaige gesetzliche Rechte (z.B. Rücktritt nach den Stornierungsbedingungen oder Rechte bei Mängeln) unberührt.
6. Anreise / Schlüsselübergabe / Kontakt
(1) Das Objekt steht am Anreisetag in der Regel ab 16:00 Uhr zur Verfügung. An Hauptanreisetagen (insbesondere Wochenenden im Juli/August/September) steht das Objekt in der Regel ab 18:00 Uhr zur Verfügung.
(2) Schlüsselübergabe (Check-in) – Ort, Abweichungen, Aufpreis
Die Schlüsselübergabe erfolgt unabhängig von Ort und Lage der gebuchten Unterkunft grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Amrum Appartement Centrum, Inselstraße 18, 25946 Wittdün auf Amrum (nachfolgend „Schlüssel-Lounge“), und zwar in der Regel per Schlüsseltresor oder nach den in der Buchungsbestätigung genannten Modalitäten. Die Bedienung des Schlüsseltresors und die erforderliche Code-Nummer werden rechtzeitig vor Anreise in Textform mitgeteilt.
Abweichungen vom Ort der Schlüsselübergabe sind nur nach vorheriger Vereinbarung und Bestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) durch die Agentur möglich und kostenpflichtig. Für eine Schlüsselübergabe außerhalb der Geschäftsräume der Agentur wird ein Aufpreis von 35,00 EUR je Vorgang erhoben, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
(3) Rufbereitschaft / Notfallkontakte:
Eine Anreise-Rufbereitschaft zur Schlüsselübergabe besteht nach Maßgabe der Buchungsbestätigung. Objektbezogene Notfallkontakte werden in der Gäste-App und/oder in der Gästemappe im Objekt kommuniziert.
7. Abreise
(1) Schlüsselrückgabe (Check-out) – Ort, Abweichungen, Aufpreis
Die Mietpartei verpflichtet sich, das Objekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen. Ausgehändigte Schlüssel sind unabhängig von Ort und Lage der gebuchten Unterkunft bis spätestens 12:00 Uhr durch Einwurf in den Schlüsselbriefkasten in der Schlüssel-Lounge in den Geschäftsräumen des Amrum Appartement Centrum, Inselstraße 18, 25946 Wittdün auf Amrum, zurückzugeben, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
Abweichungen vom Ort der Schlüsselrückgabe sind nur nach vorheriger Vereinbarung und Bestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) durch die Agentur möglich und kostenpflichtig. Für eine Schlüsselrückgabe außerhalb der Geschäftsräume der Agentur wird ein Aufpreis von 35,00 EUR je Vorgang erhoben, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
(2) Abreisen außerhalb der Bürozeiten sind jederzeit möglich.
8. Haftung
(1) Leistung und Verantwortungsbereiche:
a) Für die Bereitstellung der Unterkunft und die Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag ist die Vermietpartei verantwortlich.
b) Die Agentur haftet im Rahmen des Vermittlungs-/Abwicklungsverhältnisses für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihr geschuldeten Leistungen (insbesondere Buchungsabwicklung, Inkasso/Erstattung, Kommunikation, Schlüsselorganisation).
(2) Haftungsmaßstab:
Die Agentur und die Vermietpartei haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Hinweis zu Objektangaben:
Objektbeschreibungen beruhen auf Angaben der Vermietpartei und der Objektbeschreibung (Bilder, Ausstattung, Lageangaben). Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte der Mietpartei bei Abweichungen oder Mängeln.
9. Datenschutz
(1) Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert die Agentur in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite sowie bei Kontaktaufnahme durch Datenschutzhinweise. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zur Vertragsabwicklung (Vermittlungs-/Inkassotätigkeit) und gibt Daten nur an berechtigte Dritte weiter, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (insbesondere an die jeweilige Vermietpartei).
(2) Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde) bestehen nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen. Der Widerspruch gegen Werbung/Marketing ist jederzeit möglich.
10. Verbraucherstreitbeilegung
Die Agentur ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(2) Textform:
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit der Buchung bedürfen der Textform (z.B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Anwendbares Recht / Auslandsverbrauch:
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(4) Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Niebüll, soweit die Mietpartei Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.
(5) Teilunwirksamkeit:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.