Wir suchen ab Dezember 2026, spätestens ab März 2027, mindestens vier Wohnungen mit ein bis zwei Zimmern auf Amrum. Nicht für Gäste, sondern für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mieter wäre das Amrum Appartement Centrum, Untermieter unsere Beschäftigten. Falls Sie eine Wohnung besitzen, die derzeit leer steht, oder ohnehin überlegen, aus der Ferienvermietung auszusteigen, ist dieser Beitrag für Sie geschrieben. Wir erläutern darin, warum wir suchen, wie ein solches Mietverhältnis aussieht und was es Ihnen konkret bringt. Und weil wir selbst seit 2011 Ferienwohnungen vermitteln, wissen wir, dass diese Frage für Eigentümer nicht trivial ist. Sie ist eine Rechenaufgabe mit mehreren Unbekannten. Genau die versuchen wir hier aufzulösen.

Warum ein Ferienvermittler selbst zum Mieter wird
Das klingt zunächst nach einem Widerspruch. Ein Betrieb, der Ferienwohnungen vermittelt, sucht Dauerwohnraum. Der Grund ist so einfach wie unromantisch: Ohne Personal läuft der Service rund um Ihre Ferienimmobilie nicht. Und ohne Wohnung kommt kein Personal.
Wir betreuen Objekte in Wittdün, Süddorf, Nebel und Norddorf. Reinigung, Schlüsselübergabe, kleine Reparaturen, Bereitschaft am Wochenende, Wäsche, Kontrollgänge im Winter. Diese Arbeit erledigen Menschen, die hier leben. Nicht Menschen, die morgens mit der Fähre kommen und abends wieder zurückfahren. Die letzte Fähre des Tages ist keine Grundlage für einen Notdienst am Sonntagabend.
Mitarbeitende zu finden, ist uns bisher gelungen. Die Insel ist als Arbeitsort attraktiv, und wir haben uns über die Jahre einen ordentlichen Ruf erarbeitet. Der Engpass liegt an anderer Stelle: Wer zusagt, fragt als Nächstes nach der Wohnung. Und dort ist das Gespräch schon oft geendet.
Wie eng der Wohnungsmarkt auf Amrum wirklich ist
Auf rund 20,5 km² leben gut 2.000 Menschen in den drei Gemeinden Wittdün, Nebel und Norddorf; je nach Quelle werden zwischen 2.300 und 2.500 Einwohner angegeben. Das ist eine kleine Zahl, und der Bestand an Dauerwohnraum ist über die Jahre eher geschrumpft als gewachsen. Die Gründe sind bekannt: hohe Nachfrage nach Ferienunterkünften, Verkäufe an Zweitwohnungsbesitzer, wenig Neubauflächen.
Wie ernst die Lage inzwischen genommen wird, zeigt ein Blick in die Gemeindepolitik. Norddorf hat im Dezember 2025 ein Wohnraumentwicklungskonzept beschlossen und darin einen Bedarf von 30 zusätzlichen Dauerwohnungen bis 2036 festgestellt. Der Bedarf lasse sich in den bestehenden Siedlungsflächen nicht decken, heißt es dort, Leerstand gebe es praktisch keinen. Nebel hat kurz darauf ein eigenes Konzept verabschiedet und fünf mögliche Siedlungserweiterungsflächen mit zusammen 12,1 Hektar benannt. Parallel plant die Deutsche Rentenversicherung Nord Wohngebäude für Beschäftigte der Fachklinik Satteldüne, ausdrücklich mit der Auflage, dass dort nur Menschen wohnen dürfen, die ihre Hauptwohnung auf Amrum haben. Eine Umwandlung in Ferienwohnungen ist ausgeschlossen.
In einem NDR-Bericht aus dem Jahr 2023 wurde eine Zahl genannt, die seither viel zitiert wird: rund 180 fehlende Wohnungen für Saisonkräfte und Inselbewohner. Ob diese Zahl heute noch exakt zutrifft, lässt sich seriös nicht sagen. Die Richtung stimmt jedoch unverändert, und die beschlossenen Konzepte in Norddorf und Nebel wirken frühestens in einigen Jahren. Für den Winter 2026/2027 hilft das keinem Betrieb.
Was wir konkret suchen
Wir benötigen mindestens vier Wohnungen. Mehr wäre uns ebenfalls willkommen, weniger hilft uns nur zum Teil.
- Wohnungen oder Apartments mit ein bis zwei Zimmern
- alternativ ein ganzes Haus mit mehreren Einheiten oder einzelne Zimmer in einer WG
- in jedem Inselort: Wittdün, Süddorf, Nebel oder Norddorf
- möbliert oder unmöbliert, beides passt uns
- Bezug ab Dezember 2026, spätestens ab März 2027
- Mietdauer mindestens ein Jahr, gern zwei Jahre oder unbefristet
Bei der Größe sind wir flexibel. Eine Einzimmerwohnung für eine Person ist ebenso brauchbar wie eine Zweizimmerwohnung für ein Paar. Was nicht passt, sind Objekte, die nur über den Sommer zur Verfügung stehen. Unsere Beschäftigten arbeiten das ganze Jahr hier und benötigen deshalb eine Adresse, die im November genauso gilt wie im Juli.
Wie ein solches Mietverhältnis aussieht
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Wohnraumvermietung: Ihr Vertragspartner ist nicht eine Privatperson, sondern das Amrum Appartement Centrum. Wir mieten die Wohnung an und geben sie an unsere Mitarbeitenden weiter.
Praktisch bedeutet das, dass die Miete von uns kommt, jeden Monat, per Überweisung, unabhängig davon, wie das Jahr für die einzelnen Beschäftigten oder für uns gelaufen ist. Die Kaution stellen wir. Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, haften wir als Mieter. Wenn etwas beschädigt wird, rufen Sie nicht bei einem Mieter an, den Sie nicht kennen, sondern bei uns. Und wir sind auf der Insel, nicht in einer Zentrale auf dem Festland.
Zur Vertragsgestaltung: Laufzeit, Kündigungsfristen und Kaution legen wir gemeinsam fest. Auch ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass Sie das Objekt zwischenzeitlich verkaufen möchten, lässt sich aufnehmen. Wie ein solcher Vertrag steuerlich und mietrechtlich einzuordnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Das gehört auf den Tisch Ihres Steuerberaters, nicht in einen Blogbeitrag. Wir nennen Ihnen aber offen die Punkte, die erfahrungsgemäß geklärt werden sollten, bevor unterschrieben wird.
Was das für Sie als Eigentümer bedeutet
Die Rechnung sieht anders aus als bei der Ferienvermietung, und sie ist nicht in jedem Fall die bessere. Sie ist vor allem eine andere.
Bei der Dauervermietung an einen Betrieb fällt der Ertrag pro Nacht in der Regel niedriger aus als in der Hochsaison. Dafür entfallen die Posten, die in der Ferienvermietung an der Bruttomiete zehren: Wechselreinigung, Wäsche, Provisionen, Instandhaltung durch häufige Nutzerwechsel, Leerstand im Februar. Auch der Zeitaufwand entfällt, den viele Eigentümer nie in ihre Kalkulation einrechnen, weil er auf keiner Rechnung steht.
Ein Punkt, der immer wieder unterschätzt wird, ist die Zweitwohnungssteuer. Entscheidend ist dabei nicht in erster Linie, ob Sie dauerhaft oder an Feriengäste vermieten, sondern ob Sie über die Wohnung noch selbst verfügen können. Wohnungen, die nachweislich reine Kapitalanlage sind und dauervermietet werden, unterliegen der Steuer in der Regel nicht, weil die Eigennutzung vertraglich ausgeschlossen ist. Bei einer Ferienwohnung ist derselbe Nachweis möglich, aber deutlich aufwendiger, weil jede Eigennutzung lückenlos ausgeschlossen und belegt sein muss. Wie die Berechnung im Detail funktioniert und welche Nachweise das Amt Föhr-Amrum verlangt, haben wir in einem eigenen Beitrag über die Zweitwohnungssteuer auf Amrum zusammengestellt. Wer die beiden Modelle grundsätzlich gegeneinander abwägen möchte, findet den ausführlichen Vergleich unter Ferienvermietung oder Dauervermietung auf Amrum.
Hinzu kommt ein Aspekt, der sich nicht in Euro ausdrücken lässt. Jede Wohnung, die dauerhaft bewohnt wird, hält ein Stück Insel am Laufen. Bäcker, Pflegedienst, Feuerwehr, Kita, Handwerk, Hausbetreuung. Das sind keine Argumente für eine Bilanz, aber es sind Argumente.

Die häufigsten Bedenken, offen beantwortet
„Ich komme dann nicht mehr an meine eigene Wohnung." Das trifft zu, und das ist der eigentliche Preis. Wer die Wohnung zwei Wochen im Jahr selbst nutzen möchte, sollte bei der Ferienvermietung bleiben. Eine Dauervermietung funktioniert nur, wenn die Wohnung tatsächlich dauerhaft aus der Hand gegeben wird.
„Ich weiß nicht, wer dort wohnt." Sie wissen es genauer als bei jedem Feriengast. Unsere Untermieter sind fest angestellt, arbeiten hier und bleiben in der Regel länger als eine Saison. Saisonkräfte aus der Gastronomie bringen wir bewusst nicht unter, weil dort andere Arbeitszeiten und Wechselrhythmen gelten.
„Wenn etwas kaputtgeht, habe ich den Ärger." Diesen Ärger haben Sie bei einer Reklamation aus einer Ferienwohnung am Samstagnachmittag ebenso, nur schneller und lauter. Im Dauermietverhältnis mit uns läuft alles über einen Ansprechpartner, und der ist im Büro in der Inselstraße erreichbar.
„Was geschieht, wenn ich verkaufen möchte?" Dann greift das Sonderkündigungsrecht, sofern wir es im Vertrag vereinbaren. Teilen Sie uns vorab mit, dass ein Verkauf im Raum steht, dann nehmen wir es auf.
So läuft es ab, wenn Sie sich melden
Der erste Schritt ist ein Telefonat oder eine kurze Mail. Nützlich sind dabei Ortsteil, Zimmerzahl, ungefähre Größe, Ausstattung, Ihre Mietpreisvorstellung und der früheste Termin, zu dem die Wohnung frei wäre. Falls Sie bei einem der Punkte unsicher sind, ist das kein Hindernis. Wir fragen dann nach.
Danach sehen wir uns die Wohnung an. Das dauert selten länger als eine halbe Stunde und dient vor allem dazu, den Zustand festzuhalten und zu klären, ob wir noch etwas ergänzen müssen, etwa Möbel oder Haushaltsgeräte. Aus dem Termin ergibt sich in der Regel bereits, wie viele Personen dort einziehen würden.
Im dritten Schritt erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Miete, Laufzeit, Kündigungsregelung und den Punkten, die Ihnen wichtig sind. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet, und wir drängen niemanden. Erfahrungsgemäß liegen zwischen dem ersten Anruf und einer Unterschrift mehrere Wochen, weil die meisten Eigentümer die Sache mit Steuerberater, Bank oder Familie besprechen möchten. Das ist auch richtig so. Wir planen deshalb mit Vorlauf und melden uns lieber im Spätsommer als im November.
FAQ — Häufige Fragen zu Mitarbeiterwohnungen auf Amrum
Wie viele Wohnungen sucht das Amrum Appartement Centrum genau?
Mindestens vier Wohnungen mit ein bis zwei Zimmern. Auch ein Haus mit mehreren Einheiten oder einzelne WG-Zimmer kommen infrage.
Ab wann werden die Wohnungen benötigt?
Ab Dezember 2026, spätestens ab März 2027. Wenn eine Wohnung früher frei wird, sprechen Sie uns dennoch an, wir finden meist eine Lösung.
Wie lange läuft der Mietvertrag?
Mindestens ein Jahr. Zwei Jahre oder ein unbefristeter Vertrag sind uns lieber, weil wir dann verlässlicher planen können.
Wer ist Mieter, wer wohnt tatsächlich in der Wohnung?
Mieter ist das Amrum Appartement Centrum. Bewohnt werden die Wohnungen von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Untermieter.
Wer zahlt die Miete und wer haftet für Schäden?
Beides wir. Die Miete kommt vom Unternehmen, die Kaution stellen wir, und für den Zustand der Wohnung haften wir als Mieter.
Muss die Wohnung möbliert sein?
Nein. Möbliert und unmöbliert sind uns gleichermaßen recht. Bei unmöblierten Wohnungen statten wir selbst aus, Sie haben dann keine laufenden Kosten für Inventar.
In welchen Orten suchen Sie?
In allen: Wittdün, Süddorf, Nebel und Norddorf. Die Wege auf Amrum sind kurz genug, dass jeder Ortsteil funktioniert.
Fällt bei einer Dauervermietung Zweitwohnungssteuer an?
In der Regel nicht, wenn die Wohnung nachweislich reine Kapitalanlage ist und die Eigennutzung vertraglich ausgeschlossen ist. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit für Sie selbst, nicht die Art der Vermietung. Zuständig ist das Amt Föhr-Amrum, unser Beitrag zur Zweitwohnungssteuer fasst die Kriterien zusammen.
Was verdiene ich im Vergleich zur Ferienvermietung?
Pro Nacht weniger, über das Jahr planbarer. Ob unter dem Strich mehr oder weniger herauskommt, hängt von Auslastung, Reinigungskosten, Provisionen und Ihrem eigenen Zeiteinsatz ab. Wir rechnen das gern konkret mit Ihnen durch.
Was geschieht, wenn ich die Wohnung während der Mietzeit verkaufen möchte?
Dafür lässt sich ein Sonderkündigungsrecht in den Vertrag aufnehmen. Sprechen Sie diesen Punkt bitte früh an.
Kann ich die Wohnung später wieder als Ferienwohnung nutzen?
Grundsätzlich ja, nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ob die frühere Genehmigungslage dann noch gilt, hängt vom Bebauungsplan und von der Gemeinde ab. Diesen Punkt sollten Sie vor Vertragsabschluss klären.
Was benötigen Sie für ein erstes Gespräch von mir?
Ortsteil, Zimmerzahl, ungefähre Größe, Ausstattung, Ihre Mietpreisvorstellung und den frühesten Bezugstermin. Mehr nicht, alles Weitere klären wir mündlich.
Wenn Sie eine Wohnung anbieten können, melden Sie sich gern
Ein Anruf verpflichtet zu nichts. Wir sehen uns die Wohnung an, machen Ihnen ein Angebot nach Ihren Vorstellungen, und Sie entscheiden in Ruhe. Erreichbar sind wir unter 0170 2630627 (Holger Witt, auch über WhatsApp), 0171 2106242 (Michael Appelt) und im Büro unter 04682 9680515. Schriftlich erreichen Sie uns über info@amrum-appartements.de.
Wer sich grundsätzlich mit der Frage beschäftigt, wie eine Ferienwohnung auf Amrum wirtschaftlich sinnvoll betrieben, verwaltet und vermietet wird, findet die ausführliche Fassung in unserem Praxishandbuch „Ferienwohnung auf Amrum" — 568 Seiten zu Vermietung, Betrieb und Verwaltung von Ferienunterkünften auf der Insel, einschließlich der steuerlichen und rechtlichen Fallstricke.
Und falls Sie nicht als Eigentümer, sondern als Gast auf dieser Seite gelandet sind: Auf www.amrum-appartements.de finden Sie Ferienwohnungen in allen Inselorten, vom Apartment für zwei bis zum Haus für die ganze Familie.
Gröötnis fan Oomram — Amrum Appartement Centrum, Holger Witt, Inselstraße 18, 25946 Wittdün auf Amrum.